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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17 B   

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https://dejure.org/2017,97566
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17 B (https://dejure.org/2017,97566)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.04.2017 - L 8 SO 71/17 B (https://dejure.org/2017,97566)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. April 2017 - L 8 SO 71/17 B (https://dejure.org/2017,97566)
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  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung im fachgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17
    Entsprechendes gilt auch, wenn die Rechtsverfolgung in der Hauptsache nicht mehr erforderlich ist (hier nach Erledigung durch beiderseitige Erledigungserklärungen) und der unbemittelte Beteiligte einem Kostenrisiko im Hauptsacheverfahren wegen der unabänderlichen Verpflichtung eines Verfahrensbeteiligten zur Kostenerstattung nicht - mehr - ausgesetzt ist (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 1 BvR 3474/13 - juris und Beschluss vom 12. September 2016 1 BvR 1630/16 juris Rn. 16: Danach besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen PKH-Antrag infolge einer Kostenerstattungspflicht des Verfahrensgegners nur, wenn die Erstattungspflicht im Rechtsmittelverfahren anfechtbar ist).
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17
    Entsprechendes gilt auch, wenn die Rechtsverfolgung in der Hauptsache nicht mehr erforderlich ist (hier nach Erledigung durch beiderseitige Erledigungserklärungen) und der unbemittelte Beteiligte einem Kostenrisiko im Hauptsacheverfahren wegen der unabänderlichen Verpflichtung eines Verfahrensbeteiligten zur Kostenerstattung nicht - mehr - ausgesetzt ist (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 1 BvR 3474/13 - juris und Beschluss vom 12. September 2016 1 BvR 1630/16 juris Rn. 16: Danach besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen PKH-Antrag infolge einer Kostenerstattungspflicht des Verfahrensgegners nur, wenn die Erstattungspflicht im Rechtsmittelverfahren anfechtbar ist).
  • BGH, 07.02.2001 - XII ZR 26/99

    Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen eine Revision des Gegners

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17
    Voraussetzung für die Gewährung von PKH ist, dass die bedürftige Partei erst dann gerichtlichen Rechtsschutz beantragt und sich dabei eines Rechtsanwalts bedient, wenn das im Einzelfall wirklich notwendig ist (BGH vom 7. Februar 2001, NJW-RR 2001, 1009).
  • BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH

    Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17
    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, seine Rechte nicht in der gleichen Weise geltend machen würde (BSG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - B 1 KR 4/99 BH - juris; Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl. 2014, § 73a Rn. 8, vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2007 - L 8 B 36/07 SO - und 29. Januar 2008 - L 8/13 B 15/07 SO -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2016 - L 7 AS 1224/16

    PKH-Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17
    Die von der 46. Kammer des SG Hannover (Beschluss vom 28. Juni 2016, von der Prozessbevollmächtigten der Klägerin eingereicht) und dem 7. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 4. Juli 2016 - L 7 AS 1224/16 B - juris Rn. 8 f.) vertretene Auffassung wird vom erkennenden Senat nicht geteilt.
  • BGH, 18.10.1990 - IX ZR 246/89

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit dem Hauptsacheanspruch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17
    Dabei wird verkannt, dass der Einredeausschluss des § 126 Abs. 2 Satz 1 ZPO (bis zum 31. Dezember 1980: § 124 Abs. 2 ZPO) auf dem Gedanken der Sicherung des beigeordneten Rechtsanwalts beruht (vgl. hierzu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1990 - IX ZR 246/89 - juris; Begründung zu § 111 des Entwurfs einer Civilprozeßordnung in Hahn, Die gesammten Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, 2. Bd., Die gesammten Materialien zur Civilprozeßordnung 1. Abtheilung S. 209).
  • LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14

    Kostenrisiko; Kostenübernahme; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17
    In einem solchen Fall ist es dem unbemittelten Beteiligten wie auch einem bemittelten zuzumuten, sich selber oder durch einen Prozessbevollmächtigten um die Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zu bemühen (so auch u.a. Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - L 7 AS 1186/14 B PKH - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2007 - L 8 B 36/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2017 - L 8 SO 71/17
    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, seine Rechte nicht in der gleichen Weise geltend machen würde (BSG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - B 1 KR 4/99 BH - juris; Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl. 2014, § 73a Rn. 8, vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2007 - L 8 B 36/07 SO - und 29. Januar 2008 - L 8/13 B 15/07 SO -).
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